Normen, Formeln, Tabellen
Schutzarten elektrischer Betriebsmittel

Schutzarten elektrischer Betriebsmittel durch Gehäuse, Abdeckungen und dergleichen nach IEC/EN 60529 (VDE 0470 Teil 1) [t-head1-first]

Die Schutzarten für den Schutz von elektrischen Betriebsmitteln durch entsprechende Kapselung werden durch ein Kurzzeichen angegeben, das aus den Buchstaben IP und zwei Kennziffern besteht. Die erste Kennziffer gibt den Berührungs- und Fremdkörperschutz und die zweite Kennziffer den Wasserschutz an.

Berührungs- und Fremdkörperschutz [t-head1-nnp]

Erste Kennziffer
 
Schutzumfang
Benennung
 
Erklärung
0
 
Kein Schutz
 
Kein besonderer Schutz von Personen gegen zufälliges Berühren unter Spannung stehender oder sich bewegender Teile.
Kein Schutz des Betriebsmittels gegen Eindringen von festen Fremdkörpern.
1
Schutz gegen Fremdkörper  50 mm
Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit dem Handrücken.
Die Zugangssonde, Kugel 50 mm Durchmesser, muss ausreichend Abstand von gefährlichen Teilen haben.
Die Objektsonde, Kugel 50 mm Durchmesser, darf nicht voll eindringen.
2
Schutz gegen Fremdkörper  12,5 mm
Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Finger.
Der gegliederte Prüffinger, 12 mm Durchmesser und 80 mm Länge, muss ausreichend Abstand von gefährlichen Teilen haben.
Die Objektsonde, Kugel 12,5 mm Durchmesser, darf nicht voll eindringen.

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